Wissenswertes zum Thema Führerausweis

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Wissenswertes zum Thema Führerausweis

Ein Führerausweis ist ein seit 2003 in kreditkartenformat, ausgestelltes und amtliches Dokument, welches Personen zum Führen definierter Fahrzeuge berechtigt. Dabei kann der Erwerb des Ausweises für bestimmte Fahrzeuge bereits mit dem Alter von 14 Jahren geführt werden. So dürfen Jugendliche in diesem Alter bereits Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und Elektro-Leichtmotorfahrräder bis 45 km/h und 1000 Watt steuern.

Ab 16 Jahren kommen zwei weitere Kategorien hinzu. Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren bis max. 45 km/h und landwirtschaftliche Fahrzeuge, plus Motorräder der Kategorie A1 mit 50 ccm Hubraum sind nun erlaubt. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit werden weitere Klassen freigegeben. Klassisch können nun 18-Jährige den Führerschein Klasse B und LKWs lenken, mit 21 Jahren anschließend alle Kategorien mit Bussen, lediglich das Führen der Kategorie A1 (Direkteinstieg) ist bis zum 25. Lebensjahr beschränkt.

Doch was muss man tun, um den Führerausweis zu erwerben? Zunächst einmal muss man sich bei einer Fahrschule anmelden, z.B. bei der Citys Fahrschule Zürich. Dann müssen einige Kurse und Untersuchungen gemacht werden. So ist der Gang zu einem Erste-Hilfe-Kurs bzw. Nothilfekurs notwendig, ebenfalls muss die Sehfähigkeit durch einen Optiker oder Augenarzt getestet werden. Zudem muss ein Gesuchsformular ausgefüllt werden. Alle diese Dokumente reicht man als Nächstes im Original ein, um danach ein Zulassungsschreiben mit Registernummer zur theoretischen Prüfung zu erhalten.

Die Theorieprüfung dann findet in der Regel beim Straßenverkehrsamt statt und kann dort in verschiedenen Sprachen am Computer absolviert werden. Fünfzig Basistheoriefragen werden per Zufall abgefragt, wobei insgesamt 150 Punkte erreicht werden können und 135 Punkte erreicht werden müssen. Das heißt, es dürfen maximal nur 15 Fehlerpunkte gemacht werden, um die Prüfung erfolgreich zu bestehen. Je nach Kategorie aber, kommen spezielle Kenntnisse hinzu, die folglich zum Bestehen der Prüfung erforderlich sind. Lediglich zum Führen von Arbeitsmotorfahrzeugen und Traktoren gibt es eine abgespeckte Prüfung mit max. 120 Punkten und bei der Kategorie M, für Mofas 90 Punkten.

Ist die Theorieprüfung bestanden, wird man zur praktischen Fahrprüfung zugelassen. Im Durchschnitt besuchen Prüflinge hier vorher bis zu 20 Fahrstunden, bis zur eigentlichen Fahrprüfung. Die Prüfung selbst dauert dann ca. 60 min und im Anschluss darauf findet ein Beurteilungsgespräch statt. Nach Bestehen beider Prüfungen wird der Führerausweis daraufhin, innerhalb weniger Wochen per Post zugestellt.

Des Weiteren kann man der sogenannten „Führerausweis auf Probe“ besitzen. Dieser ist entsprechend zeitlich auf 3 Jahre Probezeit befristet. Das jeweilige Ende der Probezeit steht auf dem Ausweisdokument. In diesem Zeitraum gilt für den Fahrer eine 0,00 Promille Grenze, also ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Kommt es innerhalb der Zeit zum Führerscheinentzug, so verlängert sich die Probezeit dementsprechend um ein Jahr. Bei wiederholtem Entzug jedoch droht der Verlust der Fahrerlaubnis und man muss erneut zur Fahrprüfung.



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